Das Nationalparkgesetz Unteres Odertal wurde 2006 verabschiedet und zuletzt im April 2026 geändert. Es legt das Gebiet des Nationalparks zwischen Hohensaaten und Mescherin fest und bestimmt seinen Schutzzweck. Im Mittelpunkt steht der Schutz und die Entwicklung der besonderen Auenlandschaft des Unteren Odertals mit ihren Gewässern, Feuchtbiotopen, Wiesen, Auwäldern, Hangwäldern und Trockenrasen.
Ein wesentliches Ziel ist es, natürliche Prozesse möglichst ungestört ablaufen zu lassen. Gleichzeitig sollen besonders wertvolle und an bestimmte Nutzungsformen gebundene Lebensräume erhalten und entwickelt werden. Der Nationalpark dient außerdem der Forschung, der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und der naturverträglichen Erholung.
Das Gesetz unterscheidet die Schutzzonen Ia, Ib und II. In den Schutzzonen Ia und Ib steht die natürliche Entwicklung im Vordergrund. In der Schutzzone II sind unter bestimmten Voraussetzungen Pflege- und Nutzungsmaßnahmen möglich, wenn sie mit dem Schutzzweck vereinbar sind. Die konkreten Ziele und Maßnahmen werden im Nationalparkplan festgelegt.
Gesetz über den Nationalpark Unteres Odertal (Nationalparkgesetz Unteres Odertal – NatPUOG)